Rechtsprechung
RG, 16.06.1906 - I 749/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann aus § 38 Nr. 1 des Gesetzes, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst, vom 19. Juni 1901 (R.G.Bl. S. 227) bestraft werden, wer den vom Urheber bestimmten buchhändlerischen Ladenpreis nicht einhält?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 39, 108
Wird zitiert von ...
- BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57
Der Heiligenhof
Gegenstand des Aufsatzes von Mitteis und des Urteils des I. Zivilsenats sowie eines Urteils des I. Strafsenats vom selben Tag (RGSt 39, 108) war der Verkauf von Werkexemplaren durch Warenhäuser unter dem vom Urheber oder Verleger festgesetzten Ladenpreis, wobei die Warenhäuser die Exemplare ihrerseits von Zwischenhändlern (RGZ 63, 394) oder Sortimentern (RGSt 39, 108) unter dem Ladenpreis bezogen hatten.Jedoch wird es sich dabei stets um solche Schranken handeln müssen, durch welche der Umfang der übertragenen Urheberrechtsbefugnisse eingeschränkt wird, nicht aber um solche, die lediglich den Inhalt und die Gestaltung der Ausübungs handlungen dieser Befugnisse betreffen (…Bücher a.a.O. S. 84; ähnlich RGSt 39, 108, 116).